"Hundeführerschein"
Sachkundeprüfung von HundehalterInnen
Nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden vom 26.05.2011 müssen alle, die sich einen Hund anschaffen und in den letzten 10 Jahren nicht schon mindestens 2 Jahre lang nachweislich Hundehalter waren, die Sachkundeprüfung für Hundehalterinnen oder Hundehalter in Niedersachsen ablegen.
Bei uns in der Praxis können Sie sowohl den niedersächsischen Sachkundenachweis (sog. „Hundeführerschein“) als auch den deutschlandweit anerkannten D.O.Q.-Test 2.0 (Dog owners qualification) ablegen.
Beide Tests bestehen aus einem Theorie und einem Praxisteil. Der Theorieteil findet als Multiple Choice (single choice ist auch möglich, wird aber seltener ausgewählt) am Computer statt. Beim Bestehen wird direkt im Anschluss das Zertifikat ausgedruckt. Wir benötigen zum Ablegen des Theorieteils nur Ihren Personalausweis.
Zur Vorbereitung auf den theoretischen Teil liegen in unserer Praxis Bücher bereit, die Sie sich dort anschauen und auch ausleihen können. Wenn Sie sich mit Hilfe eines dieser Bücher vorbereitet haben, machen Sie einen Termin für den Theorieteil in unserer Praxis!
Der praktische Teil ist in einen mit belebter (städtischer) und unbelebter (parkähnlicher) Umwelt aufgeteilt. Wir treffen uns am Prüfungstag in der Praxis und fahren dann zunächst zum parkähnlichen Gelände und im Anschluss in den städtischen Bereich. Auf dem Zertifikat der theoretischen Prüfung wird das Bestehen des praktischen Prüfung vermerkt.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich sehr gerne bei uns!

